Digitalisierung

Wettbewerbsfähig durch Digitalisierung

Wir haben nun offiziell den ersten Certified Digital Consultant im Bezirk Schärding gelistet! Damit können wir nun die Förderung KMU Digital 3.0 anbieten.

Mit dem Zertifikat des Certified Digital Consultant hat man zusätzlich zu seiner bisherigen Berufserfahrung im Bereich Digitalisierung ein am Markt herzeigbares Qualitätssiegel und ist nachweisbar in der Lage, die zu betreuenden Unternehmen professionell und Erfolg bringend in ihren Digitalisierungsprozessen zu beraten und zu begleiten und diese auch umzusetzen.

Inwiefern unterscheiden sich die bestehenden Digitalisierungs-Förderungen?

Um langfristig wettbewerbsfähig zu bleiben, müssen Betriebe vermehrt digitalisiert werden, sodass diese gestärkt aus der Krise kommen können. Neben der Förderung „Digital Starter 2021“ gibt es auch eine zweite Förderung im Bereich Digitalisierung, und zwar die „KMU.Digital 3.0“.

Die zwei Förderungen unterscheiden sich in mehreren Punkten:

KMU.Digital 3.0
1 Projekt, welches aufteilbar ist in 3 Teile:

Status-& Potentialanalyse: gefördert 80%, max. 400€
Strategieberatung: gefördert 50%, max. 1.000€
Umsetzung: gefördert 30%, max 6.000€

Keine Mindestkosten im Bereich Analyse und Beratung. Projektkosten (im Bereich der Umsetzung) müssen mindestens 3.000 € betragen.

Gesamtfördersumme für ein Projekt: max. 9.000€
-Zusammensetzung aus allen Teilbereichen – im Bereich der Status-und Potentialanalyse und Strategieberatung Förderung aus mehrere „Tools“ beanspruchbar.

Digital Starter 21
Gefördert wird 1 gesamtes Projekt im Bereich:

DigiPROJEKT: gefördert 40%, max 4.000€
DigiBONUS:
-Cyber-Security-Bonus: gefördert 40%, max. 5.000€
-Nachhaltigkeits-Bonus: gefördert 40%, max 1.000€

Keine Mindestkosten im Bereich DigiBONUS. Die Kosten im Bereich DigiPROJEKT müssen mindestens 5.000 € netto betragen.

Gesamtfördersumme für ein DigiPROJEKT: 40%, max. 4.000 €
Gesamtfördersumme inklusive DigiBONUS: 10.000 €

Vorteil von KMU.Digital 3.0

-Niedrige bis keine Mindestkosten für das Projekt
– Auch für kleine Projekte geeignet
-einzelne Förderungs-Bereiche beanspruchbar
-Keine Mindestkosten bei Analyse & Beratung

Beachten Sie

Nur von einem Certified Digital Consultant durchführbar  

Vorteil von Digital Starter 21

-Größere Projekte möglich durch den DigiBONUS
-Förderung durch jede Grafikfirma durchführbar
-Keine Mindestkosten in den BONUS Bereichen


Ihr Digitalisierungsberater:

Die Pandemie hat uns gezeigt, dass man trotz geschlossene Betriebe erreichbar bleiben muss.

Aktuell gibt es zwei Förderungen, mit denen Sie digital aufrüsten können.

Wir beraten Sie gerne welche besser zu Ihnen und Ihrer Firma passt undebnen so den Weg zu Ihrem digitalen Erfolg!

Christian Olear,
Certified Digital Consultant‍

Rechtlich sicher im Internet (mit AGB)

Was sind AGB?

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen sind vertragliche Bedingungen die zwischen zwei Parteien für eine Vielzahl von Verträgen vorformuliert wird (z.B.: beim Kaufabschluss in einem Onlineshop). Somit muss nicht bei jedem Kauf ein eigener Vertrag abgeschlossen werden, sondern die AGB treten für alle Arten des Vertragsabschlusses in Kraft.

Benötigt jede Website AGB?

Es gibt keine Pflicht, dass man AGB auf der Website haben muss, jedoch gibt es eine Informationspflicht, die sich am einfachsten durch AGB erfüllen lassen. JEDER Onlineshop muss auch einen korrekten Vertragsabschluss anbieten, dieser inkludiert Belehrungs-  und Informationspflichten (Bedingungen des Vertragsabschlusses, Kündigung und Wiederruf). In den AGB lassen sich konkrete Bestimmungen formulieren und auch Haftungsbeschränkungen lassen sich vornehmen. So kann man sich bestmöglich gegen Rechtsstreitigkeiten absichern. Auch in Fällen von Meinungsaustausch (Kontaktformular) auf einer Website bietet es sich an in den AGB die Nutzungsbedingungen festzuhalten.

Sind meine AGB richtig oder fehlerhaft?

Bei fehlerhaften AGB kann es sein, dass die vereinbarten Haftungsbegrenzungen, Gewährleistungsfristen und Zahlungsvereinbarung nichtmehr greifen. Man sollte unter anderem darauf achten, dass es auch Probleme gibt, wenn die AGB im Widerspruch zum Gesetz stehen. Das kann zu Abmahnungen führen, die oft kostspielig sind. Es ist daher ratsam sich für die Erstellung der AGB professionelle Hilfe zu holen.

Förderung

Bis Jahresende gibt es aktuell eine Förderung für den Maschinen- und Technologiehandel, welche die Kosten der professionellen AGB Erstellung/Überprüfung durch einen Anwalt mit 75% fördert (max. € 750,– pro Betrieb). Aber auch eine Impressumsüberprüfung, Webshop-Prüfung, Datenschutzprüfung und Kennzeichenprüfung durch einen Anwalt werden mit der Förderung gedeckelt.

Wir von Tech-Media Ihrer internetten Werbeagentur aus Schärding

…empfehlen bereits bei der Angebotserstellung und beim ersten Gespräch über eine Websiteerstellung, dass sowohl die AGB als auch alle weiteren wichtigen Klauseln auf den Homepages von einem Anwalt überprüft werden sollten, sodass man vor rechtliche Probleme abgesichert ist.

Und gerade jetzt lohnt es sich erst recht mit der Förderung die AGB, Datenschutzerklärungen und das Impressum überprüfen zu lassen.

Weitere aktuelle Förderungen in Sachen Webseiten-Erstellung finden Sie hier.